EBM 2014

ZeitäWichtige rückwirkende Zeitänderung für Arzt-Patienten-Kontakt

Im EBM gibt es eine für Haus- und Kinderärzte wichtige rückwirkende Zeitänderung der Arzt-Patienten-Kontaktzeit für die Beratung und die Versichertenpauschale.

Als erforderliche Zeit sind nun doch nur 10 beziehungsweise 15 Minuten vorgegeben. Die Änderung gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2013. Viele Vertragsärzte hatten in den vergangenen Wochen beklagt, dass die Wiederaufnahme der Betreuung/Behandlung und Beratung in den fakultativen Teil der Versichertenpauschalen die Plausibilitätszeiten in den Tagesprofilen explodieren lasse und nicht sachgerecht sei. Da die Versichertenpauschalen Quartalspauschalen sind, hat sich der Bewertungsausschuss dazu entschlossen, die Legenden zur Klarstellung zu ändern. Der fakultative Leistungsinhalt der Versichertenpauschelen wurde um diesen Spiegelstrich bereinigt und die Anmerkung über die Arzt-Patientenkontaktzeit gestrichen.

A&W-Beispiele
1. Die Abrechnung der Versichertenpauschale nach GOP 03000, 04000, 03010 oder 04010 EBM und die gleichzeitige Abrechnung der Beratung GOP 03230 oder 04230 EBM läuft jetzt mit 10 Minuten in das Tagesprofil ein  (Bisher waren es 20 Minuten).
2. Die Abrechnung der Versichertenpauschale nach GOP 04000 EBM und die gleichzeitige Abrechnung der sozialpädiatrisch orientierten eingehenden Beratung, Erörterung und/oder Abklärung nach der GOP 04355 EBM setzt eine Gesprächsdauer von mindestens 15 Minuten voraus. Daher läuft diese Abrechnung mit 15 Minuten in das Tagesprofil ein (Bisher waren hier 25 Minuten zu veranschlagen).
Gemäß den tragenden Gründen zum Beschluss bezieht sich die im fakultativen Leistungsinhalt der Versichertenpauschalen nach den GOP 03000 beziehungsweise 04000 sowie 03010 respektive 04010 EBM enthaltene Zeit für Betreuung, Behandlung und das Gespräch auf die Durchführung im Quartal und geht in das Zeitprofil des Abrechnungsquartals ein.

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